Wir über uns
Das eigentliche "Leben" der Deutschen Vereinigung Morbus Bechterew findet in den Örtlichen Gruppen statt.
Diese Gruppen helfen mit ihren Angeboten dem Patienten, mit seiner Erkrankung besser fertig zu werden und möglichst lange ein (fast) normales Leben zu führen. Sie erfüllen eine wesentliche Betreuungsfunktion auch für die mitbetroffenen Angehörigen. Die Örtliche Gruppe bietet Lebenshilfe und sozialen Rückhalt.
Der Aufbau einer DVMB-Gruppe im Heimatort erfordert viel Einsatzbereitschaft. Manchmal sind Gespräche mit Behörden oder mit dem Bürgermeister notwendig, bis ein geeigneter Raum für die Therapie gefunden ist, falls man nicht das Glück hat, dass eine Krankengymnastin die Gruppentherapie in ihrer Praxis durchführen kann.
Auch die Leitung einer Gruppe über viele Jahre ist eine wichtige und verantwortungsvolle Aufgabe. Die Gruppensprecher brauchen dabei Unterstützung und den Erfahrungsaustausch mit ihresgleichen. Dies ist eine der Hauptaufgaben unseres Landesverbandes. Der Landesverband veranstaltet jährlich ein Gruppensprechertreffen, bei dem aktuelle Fragen - auch zur Gruppenfinanzierung - besprochen und Erfahrungen aller Art ausgetauscht werden.
Die Gründung des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern e.V. fand am 13. März 2004 in Rostock statt.
Für die Wahlperiode 2025-2027 wurde der Vorstand durch die Mitgliederversammlung am 30. März 2025 neu gewählt.
Unser Motto
Bewegung · Begegnung · Beratung
wird auf der Ebene unseres Landesverbandes organisiert und gliedert sich derzeit in 7 örtliche und regionale Therapiegruppen, die unsere spezielle Bechterew-Krankengymnastik in vielfältiger Form kostensparend als gemeinsame Gruppentherapie anbieten.
Entsprechend unserer Satzung
- vermitteln sie freundschaftliche Beziehungen und Erfahrungsaustausch unter den Mitgliedern
- tragen sie zur Verbesserung der körperlichen und seelischen Gesundheit, der Arbeits- und Erwerbsfähigkeit sowie der Lebenstüchtigkeit der Patienten bei
- vertreten sie die Interessen der Bechterewkranken gegenüber der Gesellschaft, dem Gesetzgeber und den Verwaltungen. Auch gemeinsam mit anderen Selbsthilfeorganisationen und Behindertenverbänden